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- 1.7.2020
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Bereits 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, besser bekannt als „European Accessibility Act (EAA)“, erlassen worden. Während die Richtlinie in den unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten verschiedene Namen trägt, in Deutschland beispielsweise heißt sie „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, sind die Herausforderungen für alle Staaten die gleichen: Mit ihr sind viele Fragen aufgetaucht. Denn wie genau die Barrierefreiheit umzusetzen ist, wird in der Verordnung nicht beschrieben. Die Hersteller von Selbstbedienungsautomaten sind verpflichtet, sich mit der EAA-Verordnung zu beschäftigen und Produkte, die den Anforderungen entsprechen, zu entwickeln.
Vom Bürogebäude bis zum 24/7-Hofladen: Sicherheit ist in nahezu allen Branchen ein wichtiger Erfolgsfaktor. Unser KeBin S10 ist eine moderne elektrische Zutrittskontrolle, die Unternehmen aller Art in Sicherheitsfragen unterstützt. Allerdings kann das KeBin Zutrittssystem über diesen Einsatzzweck hinaus eine Vielzahl weiterer Anwendungsfälle abdecken. Welche Vorteile das KeBin S10 Zutrittssystem bietet und wie es eingesetzt werden kann, lesen Sie in diesem Blog-Beitrag.
Die Frankfurter Sparkasse und KEBA können auf eine langjährige und sehr enge Partnerschaft zurückblicken. Seit 7 Jahren kommt die Cash-Recycling Technologie beim Frankfurter Traditionsinstitut aus dem Hause KEBA. Nun findet auch der 1.000ste Cash-Recycler der evo Serie sein neues Zuhause in Frankfurt am Main.