Umweltförderung in Österreich verlängert

Der Zuschuss für Ihre private oder betriebliche Ladestation

Wallboxen von KEBA sind voll förderfähig

In Österreich wird die E-Mobilitätsförderung des Klimaschutzministeriums auch 2023 fortgesetzt.
Zuschüsse gibt es für:

  • Private Wallboxen mit 600 Euro
  • Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern mit 1.800 Euro
  • Betriebliche Ladeinfrastruktur mit bis zu 30.000 Euro.

» Mehr dazu, was, wer und wie viel gefördert wird, finden Sie hier.

Gefördert werden nicht nur die eigentlichen Ladestationen, sondern auch die Installationskosten, welche die Wallbox bzw. die Basisinfrastruktur unmittelbar betreffen.

Voraussetzung für ein Förderung ist dabei, dass eine kommunikationsfähige Wallbox von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert wird. Bei Bemessungsleistungen von ≥ 3,6 kVA muss diese zudem beim Netzbetreiber gemeldet werden.

KEBA KeContact in 2 Ausführungen mit KfW approved Siegel

Unsere förderfähigen Wallboxen

Folgende KeContact P30-Modelle werden im Zuge der Umweltförderung in Österreich gefördert:


Die Vorteile der Ladestationen auf einen Blick

  • Klimaneutral in Österreich produziert
  • Ladeleistung von bis zu 22 kW
  • Steuerbar via KEBA eMobility App
  • Mit CO₂-neutral produzierten Typ 2-Ladekabel oder Buchse bestellbar
  • Integrierte Gleichstromfehlerüberwachung
  • Intelligente Steuerung durch die Kommunikationsschnittstellen UDP und Modbus TCP
  • Regelmäßig kostenlose Software-Updates
  • Mess- und eichrechtskonforme Wallboxen verfügbar
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Registrieren Sie sich hier für die Umweltförderung. Anschließend erhalten Sie eine Registrierungsmail mit allen weiteren Infos.

Antrag stellen

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Nachdem die Wallbox von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert wurde, können Sie den Antrag stellen.

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Schicken Sie nun den Antrag ab. Anschließend erhalten Sie eine Mail mit allen Informationen zur Auszahlung.

Antragsberechtigte und Fördersätze

Förderberechtigt sind Privatpersonen, alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften.

Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um die staatliche Umweltförderung in Österreich.

Alles zur Umweltförderung privater Ladeinfrastruktur

Folgendes sollten Sie wissen:

  1. Der Förderantrag kann nur von Privatpersonen gestellt werden.
  2. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss
    ausbezahlt.
  3. Die Umweltförderung ist mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt.
  4. Bei geringen Investitionskosten ist eine Reduzierung der unten angeführten Pauschalbeträge möglich.

Um die Umweltförderung zu beantragen, gibt es vier Wege:

So sind die Fördersätze gestaffelt:

  • 600 Euro für eine kommunikationsfähige
    Wallbox in einem Ein- bzw. Zweifamilienhaus.
  • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox
    in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage.
  • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage.

» Mehr zur Umweltförderung finden Sie hier


Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen unter zur Verfügung. » Jetzt kontaktieren

Alles zur Umweltförderung betrieblicher Ladeinfrastruktur

Folgendes sollten Sie wissen:

  • Förderberechtigt sind alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine,
    konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften.

» Mehr zur Umweltförderung finden Sie hier

Folgender Fördersatz kann beantragt werden:

  • Der Zuschuss beträgt bis zu 30.000 Euro .
  • Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt in Form einer
    Pauschale in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten
    Ladeleistung und beträgt maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettobetrag).

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen unter zur Verfügung. » Jetzt kontaktieren

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Fragen zur Förderung unserer Wallboxen?

Sie haben Interesse an förderfähigen KEBA-Wallboxen oder Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns, wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

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