Ersatz für defekte Ladestationen

Einfacher und unkomplizierter Austausch Ihrer Ladestationen

Unkomplizierte Hilfe im Bedarfsfall

Wenn die Ladestation nicht mehr funktioniert, ist das nicht nur eine unangenehme Situation für die Besitzer, sondern auch für den installierenden Elektriker und Händler.
Neben der Möglichkeit der Einsendung zur Reparatur, bieten wir deshalb als exklusive On-Top Lösung für unsere Vertriebs- und Installationspartner freiwillig ein Ersatzgerät für defekte KeContact Wallboxen  an. Somit wird eine rasche Wiederherstellung von Ladeleistungen ermöglicht. Beantragung und Bereitstellung des Ersatzgerätes funktionieren dabei unkompliziert und schnell.

Das Ersatzgerät ist im Garantiefall kostenlos. Liegt der Defekt außerhalb der Garantie (Garantiezeitraum wurde überschritten oder es wurde ein Reparaturfall aufgrund falscher Installation oder unsachgemäße Bedienung festgestellt.), werden die Kosten des neuen Gerätes durch Bezahlung einer Pauschale abgedeckt.
Die Beantragung des Ersatz-Services kann lediglich über den verkaufenden oder installierenden Elektroinstallateur der installierten KEBA-Ladestation erfolgen. Deinstallation der defekten bzw. Installation der neuen Ladestation erfolgen über den beantragenden Elektriker (Dieser Service ist zur Zeit nur in Österreich und Deutschland möglich - für defekte Ladestationen in der Schweiz bedeutet dies, dass für den Tausch eine Beauftragung unseres Servicepartners, wie im Folgenden beschrieben, notwendig ist.)

Als zusätzliches Upgrade bietet KEBA (gegen Verrechnung einer Servicepauschale) Installateuren und Händlern einen Austausch des Ersatzgerätes durch einen Servicepartner an. Zusammen mit unseren Partnern bieten wir diesen Service im gesamten DACH-Raum (Österreich, Schweiz, Deutschland) an.

Mehr Informationen zu den Kosten und Leistungen finden Sie hier.

Vorteile, die auf der Hand liegen

  • Schnelle und unkomplizierte Hilfe im Bedarfsfall
  • Rasche Wiederherstellung der Lademöglichkeit
  • Kostenloses Ersatzgerät im Garantiefall
  • Zeit- und Kostenersparnis durch einfache Handhabung
  • Volle Flexibilität für Elektroinstallateure, Händler und Nutzer
  • für Installateure und Händler: zufriedene Kunden durch rasche Problembehebung

Aufgrund der Weihnachtsfeiertage können Anträge zwar gestellt werden, die Ersatzgeräte werden aber erst ab 7. Jänner 2025 versendet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Dieses freiwillige Angebot ist bis auf Widerruf für alle Installateure und Händler einer KEBA-Ladestation in Österreich, Deutschland und der Schweiz gültig, sofern die KEBA-Ladestation über den Elektro-Großhandel bezogen wurde und in Österreich, Deutschland oder der Schweiz verkauft und installiert wurde. Ausgeschlossen sind gewerbliche Betreiber von Ladeinfrastruktur.

Abklärung des Defekts

Abklärung des Defekts

vor Ort durch den Elektro­installateur

Rücksprache mit KEBA Support

Rücksprache mit KEBA Support

Abklärung des Defekts und Abstimmung weiterer Schritte

Einsendung zur Reparatur

Einsendung zur Reparatur

direkt über Ihren Großhändler

Antrag auf Ersatzgerät

Antrag auf Ersatzgerät

für die beschädigte Ladestation durch Elektroinstallateur mittels Beauftragungsformular

Antrag auf Ersatzgerät inklusive Austausch durch KEBA Servicepartner

Antrag auf Ersatzgerät inklusive Austausch durch KEBA Servicepartner

für die beschädigte Ladestation durch Elektroinstallateur oder Händler mittels Beauftragungsformular

Prüfung und Bestätigung  des Antrags

Prüfung und Bestätigung des Antrags

durch KEBA

Zusendung des Ersatzgerätes

Zusendung des Ersatzgerätes

und anschließender Austausch durch den Elektroinstallateur oder Servicepartner*

*Im Anschluss wird die defekte Box an KEBA retourniert. Nach ausführlicher Analyse wird dem Beauftragenden mitgeteilt ob ein Garantie- bzw. Gewährleistungsfall vorliegt oder das Ersatzgerät verrechnet wird.

Kosten

im Garantiefall

  • Ersatzgerät wird dem Beauftragenden kostenfrei zur Verfügung gestellt
    (Achtung: Die im Beauftragungsformular angegeben Bestimmungen sind zu beachten).
  • Beim Ersatzgerät handelt es sich um ein neues Gerät mit gleichem bzw. größerem Funktionsumfang als beim defekten Gerät.

außerhalb der Garantie

  • Ersatzgerät kann auch hier in Anspruch genommen werden, sofern die Ladestation nicht älter als vier Jahre ist.

  • Beim Ersatzgerät handelt es sich um ein neues Gerät mit gleichem bzw. größerem Funktionsumfang als beim defekten Gerät.

  • Ist die Garantiefrist* vorüber oder wird bei der Analyse durch KEBA ein Reparaturfall** festgestellt, werden folgende Pauschalen an den Beauftragenden verrechnet:

  • Kosten je nach Produktserie (Österreich):

    • Pauschal P30 a-, b-, c-, e- oder x-series: € 500,- (exkl. MwSt.)
  • Kosten je nach Produktserie (Deutschland):

    • Pauschal P30 a-, b-, c-, e- oder x-series: € 500,- (exkl. MwSt.)
  • Kosten je nach Produktserie (Schweiz):

    • Pauschal P30 a-, b-, c-, e- oder x-series: CHF 487,- (exkl. MwSt.)

unabhängig der Garantie

  • wird vom Beauftragendem die Option des Austausches durch den KEBA Servicepartner ausgewählt, werden als Aufwandsentschädigung folgende „Servicepauschalen“ zusätzlich in Rechnung gestellt:
    • Servicepauschale für Österreich: € 180,- (exkl. MwSt.)
    • Servicepauschale für Deutschland: € 300,- (exkl. MwSt.)
    • Servicepauschale für Schweiz: CHF 355,- (exkl. MwSt.)
  • Servicepauschale fällt an, unabhängig ob Garantiefall oder Reparaturfall vorliegt
  • Pauschalen für das Ersatzgerät können zusätzlich anfallen (siehe „außerhalb der Gewährleistung“)


ACHTUNG: Die angebotenen Serviceleistungen sind ein freiwilliges Angebot seitens KEBA und eine Alternative zum Standardreparatur-Prozess. Diese stehen in keinem Zusammenhang mit der Gewährleistungspflicht und können daher zu Kosten führen.

*ACHTUNG: Die herangezogene Gewährleistungs- oder Garantiefrist beginnt ab Versand der Ladestation von KEBA an den Vertragspartner, welcher diese DIREKT bei KEBA erworben hat. Darüberhinausgehende Zeiträume oder Vereinbarungen und dessen Folgen sind mit dem Verkäufer der Wallbox direkt abzuklären.

**Ein Reparaturfall tritt auf, wenn der Fehler nicht durch die Gewährleistung oder Garantie abgedeckt ist. Dies ist der Fall, wenn die Gewährleistungs- oder Garantiefrist abgelaufen ist oder im Gewährleistungs- oder Garantiezeitraum bei nachträglicher Überprüfung im KEBA Repair-Center Eigenverschulden (unter anderem Fremdeinfluss, unsachgemäße Handhabung, oder ein Schaden durch falsche Montage) festgestellt wurde.

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