Bereits 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, besser bekannt als „European Accessibility Act (EAA)“, erlassen worden. Während die Richtlinie in den unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten verschiedene Namen trägt, in Deutschland beispielsweise heißt sie „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, sind die Herausforderungen für alle Staaten die gleichen: Mit ihr sind viele Fragen aufgetaucht. Denn wie genau die Barrierefreiheit umzusetzen ist, wird in der Verordnung nicht beschrieben. Die Hersteller von Selbstbedienungsautomaten sind verpflichtet, sich mit der EAA-Verordnung zu beschäftigen und Produkte, die den Anforderungen entsprechen, zu entwickeln.