Bereit für den European Accessibility Act

Barrierefreiheit in der Paketlogistik: Was der EAA für Paketstationen bedeutet

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Die Bedeutung der Barrierefreiheit von Selbstbedienungssystemen nimmt stetig zu. Um eine hohe Akzeptanz bei Kunden zu gewährleisten und folglich eine effiziente Nutzung der Systeme sicherzustellen, ist eine benutzerfreundliche Gestaltung entscheidend. Um diesen Trends gerecht zu werden, tritt im Jahr 2025 der European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Dieses Gesetz, das europaweit Gültigkeit hat, zielt darauf ab, die Barrierefreiheit zu verbessern. Lesen Sie in diesem Beitrag, was der EAA für Paketstationen und SB-Zonen bedeutet.

Durch den demografischen Wandel gewinnt das Thema Barrierefreiheit weiter an Bedeutung, da mit steigendem Alter auch die Wahrscheinlichkeit für Beeinträchtigungen und Behinderungen steigt. In der EU haben fast 50% der Menschen über 65 Jahre eine Behinderung, wodurch sie zu einer wichtigen Zielgruppe für Unternehmen und Organisationen werden.

Das Ziel des European Accessibility Acts ist, dass sämtliche Produkte und Dienstleistungen für alle Zielgruppen zugänglich sein müssen. So müssen beispielsweise auch Sehbehinderte, Gehörlose oder Menschen im Rollstuhl sämtliche Use Cases bedienen können. Das Anwendungsfeld des EAA ist somit sehr breit gefächert und schließt unter anderem folgende Bereiche ein:

  • Onlineshops und Websites

  • Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich aller Apps

  • Bank- & Finanzdienstleistungen – auch digitale und automatisierte Prozesse

  • Informationsdienste und Selbstbedienungsautomaten, beispielsweise von Postdienstleistern, öffentlichen Verkehrsmitteln (inkl. Fahrkartenautomaten) oder Bürgerservicezentren („Bürgerterminals“)

  • Usw.


Der EAA legt somit den Rahmen für viele Produkte und Dienstleistungen fest. Seine rechtliche Bedeutung ist vergleichbar mit der DSGVO oder auch mit dem Amerikanischen Behindertengesetz (ADA): Betreiber werden zur Rechenschaft gezogen, wenn Produkte und Dienstleistungen nicht den Anforderungen entsprechen.

Im Bereich Paketlogistik und Paketstationen ist die wichtigste Auswirkung, dass künftig Informationen in mehreren Varianten zur Verfügung stehen müssen sowie die Nutzung über unterschiedliche sensorische Kanäle möglich sein muss (Sehen, Hören, Fühlen).

Norm EN 301549 behält Gültigkeit

Neben des EAAs ist auch die Norm EN 301549 für Paketstationen relevant. Sie definiert Greifhöhen für ICT Produkte und Services in der EU und wird auch nach in Kraft treten des EAA Gültigkeit behalten.

Features und Optionen für blinde und sehbehinderte Menschen....

Um den Anforderungen von blinden und sehbehinderten Menschen Rechnung zu tragen, arbeiten wir eng mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) zusammen, um Paketstationen der KePol Serie einfach bedienbar zu gestalten.

  • Taktile Elemente,
  • Lautsprecher und Software-Einstellungen für audio-basierte Benutzerführung sowie
  • Audiosignal oder Licht zum leichteren Auffinden des Faches

machen das Bedienen von KePol Paketstationen zum Kinderspiel.

Auch für Menschen im Rollstuhl einfach bedienbar

Mehr zu KePol Paketstationen

... und für Menschen im Rollstuhl

Um den Bedürfnissen von Menschen im Rollstuhl gerecht zu werden, bietet KEBA "Comfort Zones" über die KePol-Software Suite an. Die Comfort Zones liegen innerhalb des definierten Griffbereichs. Kund:innen, die ihre Pakete in diesen Comfort Zones abholen möchten, müssen vom Betreiber definiert werden.

Bedeutung des EAA im Software-Bereich

Wie bereits erwähnt sind auch Software-Anwendungen, Apps und Websites von den Anforderungen des EAA betroffen. Die Grundsätze im EAA leiten sich von der W3C Web Accessibility Initiative (WAI) ab. Zum Beispiel müssen verschiedene Schriftgrößen, Farbschemata und Kontraste für Sehbehinderte angeboten werden.

KEBA unterstützt eine Version der KePol-Software Suite für Sehbehinderte. Diese zeichnet sich durch folgende Features aus:

  • Text-to-Speech für Ihre KePol-Paketstationen

  • Taktile Elemente, um das Auffinden der Starttaste für die Audioführung zu erleichtern, sowie

  • größere Schriftgröße und stärkere Kontraste am Benutzerinterface.

Barrierefreiheit rund um die Paketstation

Doch nicht nur die Paketstation an sich müssen barrierefrei sein. Auch der Standort und das unmittelbare Umfeld spielen eine große Rolle. Auch hier stehen wir gerne beratend zur Seite. Folgende Punkte sollten beispielsweise in Betracht gezogen werden:

  • Rampen für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator
  • Automatisch öffnende Türen
  • Bodenmarkierungen für Blinde und Sehbehinderte
  • Genug Platz vor und neben der Paketstation

Sie sehen: Den Möglichkeiten, Paketstationen für alle Benutzergruppen barrierefrei bedienbar zu machen, sind keine Grenzen gesetzt. Kontaktieren Sie Ihren Customer Solutions Expert für weitere Informationen.

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