Förderungen für E-Mobilität in Deutschland
Subventionen für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Förderungen für E-Fahrzeuge und Ladestationen
Die Elektrifizierung des Straßenverkehrs ist eine wesentliche Maßnahme, um das Ziel der deutschen Bundesregierung zu erreichen, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 erheblich zu reduzieren. Die Bundesregierung unterstützt daher nicht nur die Anschaffung von Elektrofahrzeugen mit Fördermitteln, sondern auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Hierfür gibt es eine Reihe unterschiedlicher Förderungen des Bundes, der einzelnen Bundesländer und Kommunen - da kann man schnell den Überblick verlieren. Deshalb fragen sich jetzt viele: Wer fördert was und wie viel?
Die übersichtlichen Förderdatenbanken einiger unserer Partner liefern die Antworten auf diese Frage:
- Fördermitteldatenbank von Vattenfall
- Förderdatenbank von The Mobility House
- Übersicht laufende Förderprogramme von Enviam
Zudem finden Sie untenstehend Antworten auf die häufigsten Fragen sowie eine Übersicht der derzeit beliebtesten Förderungen in Deutschland.
Die richtige Förderung für Ihren Anwendungsfall
Hier finden Sie eine Auswahl an deutschen Bundesförderungen, die derzeit besonders beliebt sind. Je Förderprogramm haben wir zudem die passende förderfähige KEBA-Ladestation für Sie angeführt!
Die KfW-Fördermittel sind aufgebraucht und die Förderungen gestoppt.
Förderung "KfW 441" für Ladestationen von Unternehmen
Bis zu € 900 pro Ladepunkt für die Errichtung von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Förderung "KfW 440" für private Ladestationen
Mit der KfW 440 wurde mit bis zu € 900 die Errichtung einer privaten Ladestation gefördert.
Förderung "KfW 439" für Ladestationen von Kommunen
Bis zu € 900 pro Ladepunkt für die Errichtung von mindestens 10 Ladepunkten an Stellplätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind.
Informationen zu den Förderprogrammen
Wer eine Förderung des Bundes oder Landes in Anspruch nehmen möchte, hat viele Fragen. Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen!
Was wird gefördert?
Bund und Länder fördern beinahe jeden Bereich der Elektromobilität - von der Anschaffung von E-Autos, E-Rollern, E-Lastenrädern etc. über deren Betrieb (Minderung der Steuerlast) bis hin zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Jedoch wird nicht immer alles im gleichen Maße gefördert. Um die Verbreitung von E-Autos voranzutreiben, gibt es seitens des Staats zurzeit eine E-Auto-Subvention – den sogenannten Umweltbonus. Aber auch in Sachen Ausbau des Ladenetzes werden finanzielle Anreize gesetzt. So kann die sogenannte THG-Prämie beantragt werden, durch die Halter:innen von E-Autos und Betreiber:innen von öffentlichen wie halböffentlichen Ladestationen jährlich einen guten Teil ihrer Investitionen zurück erhalten können.
Nähere Informationen dazu, was gefördert wird, finden Sie auf den Webseiten der Förderstellen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
So vielfältig das "Was?" ist, ist auch das "Wer?". Die unterschiedlichen Förderprogramme des Bundes und Landes richten sich an verschiedene Zielgruppen. Im Bereich der Förderungen für E-Autos profitieren dank des Umweltbonus neben Unternehmen und Gebietskörperschaften auch Privatpersonen – und zwar auch dann, wenn sie sich für ein gebrauchtes Elektroauto entscheiden.
Der BAFA-Umweltbonus kann mit folgenden Förderungen kombiniert werden:
- THG-Prämie
- Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
- Sofortprogramm Saubere Luft – BMWK
- Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMUV
- Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
- Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
- und vielen weiteren Förderprogrammen der Länder und Kommunen.
So wird neben dem E-Auto an sich auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten, halböffentlichen sowie öffentlichen Bereich finanziell unterstützt. Mit Ausnahme der THG-Prämie richten sich die weiteren Förderprogramme allerdings nicht an Privatpersonen, sondern an Unternehmen, Kommunen oder Vereine.
Nähere Informationen dazu, wer gefördert wird, finden Sie auf den Webseiten der Förderstellen.
Wie wird gefördert?
Beim E-Auto wird dessen Anschaffung einmalig durch einen Investitionszuschuss gefördert. Dieser kann erst nach dem Erwerb und der Zulassung des Fahrzeuges über die Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Dafür haben Sie ein Jahr ab Tag der Zulassung Zeit.
Eigentümer von E-Autos, egal ob Privatperson oder Unternehmen, können die THG-Prämie über eine Agentur beantragen und dann jährlich einen Pauschalbetrag oder - bei hohen Laufleistungen - eine verbrauchsabhängige Vergütung je Fahrzeug erhalten. Für die Anmeldung reichen meist die Fahrzeugpapiere aus. Um mit einer öffentlichen oder halböffentlichen Wallbox kWh-abhängig von der THG-Prämie zu profitieren, muss die betreffende Ladestation beim Umweltbundesamt sowie bei der Bundesnetzagentur registriert werden und zudem mess- und eichrechtskonform sein.
Nähere Informationen dazu, wie hoch die einzelnen Förderungen sind, finden Sie auf den Webseiten der Förderstellen.
Wo können die Förderungen beantragt werden?
In ganz Deutschland gibt es eine Reihe an Förderungen für den Ausbau der Elektromobilität. Neben bundesweiten Förderungen gibt es aber auch noch eine Reihe an regionalen Förderprogrammen, die von Bundesländern oder Kommunen angeboten werden. Eine Übersicht darüber finden Sie in der Förderdatenbank unserer Partner.
Nähere Informationen zu den bundesweiten Förderungen finden Sie auf den Webseiten der Förderstellen.
Mehr zum Thema Förderung
Zusätzliche detaillierte Informationen zu den Förderungen und deren Antragstellung finden Sie auf folgenden Seiten:
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