THG-Prämie für Ladestationen
Wallbox anmelden und Förderung als jährlich Vergütung erhalten
Mit KEBA-Wallboxen von der THG-Förderung profitieren & sparen
THG-Prämie - die Förderung für E-Autos sowie für öffentliche und halböffentliche Ladestationen
Um die Dekarbonisierung des Verkehrs voranzutreiben, wurde in Deutschland und Österreich die Treibhausgasminderungsquote, kurz: THG-Quote eingeführt. Sie verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den Anteil klimaneutraler Kraftstoffe für den Verkehr jährlich zu erhöhen. Werden diese Quotenziele verfehlt, müssen Strafzahlungen geleistet werden. Weil batterieelektrische Fahrzeuge im Betrieb kein CO2 ausstoßen, können sie dazu beitragen, die Quoten einzuhalten. Halter:innen von E-Autos und Betreiber:innen von öffentlichen wie halböffentlichen Ladestationen können deshalb über Agenturen von der Mineralölindustrie eine jährliche Vergütung erhalten: Das ist in Deutschland die THG-Prämie und in Österreich die ePrämie.
Vorteile für Nutzer:innen der THG-Prämie bzw. ePrämie:
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Jährlicher Bonus zusätzlich zu einmaligen Förderungen
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Deutlich schnellere Amortisierung der Investitionen in Ladeinfrastruktur
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Verbrauchabhängige Vergütung: je mehr kWh, desto höher die Prämie
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Reduzierung der effektiven kWh-Kosten, dadurch mehr Spielraum für attraktivere Verbraucherpreise
(halb-)öffentliche ME-Wallbox anmelden
Bei Bundesnetzagentur + Umweltbundesamt (DE) oder nur beim Umweltbundesamt (AT)
Jahresverbrauch übermitteln
Kilowattstunden dank Konnektivität und Portal, App oder CPO-Backend automatisch auslesen
THG-Prämie bzw. ePrämie erhalten
Das reduiziert die effektiven kWh-Kosten und amortisiert Investitionen schneller
Die Voraussetzungen
Um für eine Ladestation in den Genuss der THG- bzw. ePrämie zu kommen, müssen diese Voraussetzungen erfüllt werden:
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Die Ladestation muss öffentlich oder halböffentlich sein. Öffentlich heißt für jeden uneingeschränkt zugänglich. Halböffentlich bedeutet, dass der Zugang zumindest zu gewissen Zeiten für die Öffentlichkeit gegeben sein muss. Das meint Wallboxen z.B. auf Besucherparkplätzen von Geschäften, von Hotels und Restaurants oder auch bei Arztpraxen.
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Die Ladestation muss angemeldet sein. In Deutschland bei Bundesnetzagentur und Umweltbundesamt, in Österreich beim Umweltbundesamt.
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Die Ladestation muss mess- und eichrechtskonform sein. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich* ist ein ME-Zertifikat für sämtliche Wallboxen vorgeschrieben, die zum Abrechnen von Strom genutzt werden.
*Hier gibt es eine Übergangsfrist für Wallboxen mit MID-Zertifizierung.
So finanziert sich die Wallbox quasi von selbst
Gerade als Betreiber von Ladestationen kann man besonders von der THG-Quote profitieren, da durch das Prämiensystem jede einzelne Kilowattstunde vergütet wird. Aktuell sind das je nach Agentur in Deutschland im Mittel 14 Cent pro kWh und in Österreich rund 26 Cent pro kWh.
Bei einer mittel- bis hochfrequentierten Wallbox (100 kWh pro Tag) ergeben sich so jährliche Zusatzeinnahmen von über 4.700 Euro in Deutschland bzw. knapp 9.500 Euro in Österreich.
Damit ist die Investition in die Ladestation binnen kürzester Zeit amortisiert und der Ladepunkt finanziert sich quasi von selbst bzw. wird beim öffentlichen Betrieb rasch profitabel. Weil die THG-Quote jährlich steigt, werden mit höchster Wahrscheinlichkeit auch in den kommenden Jahren THG-Prämien bzw. ePrämien ausgeschüttet. Somit machen sich Anschaffung sowie Installation sicher bezahlt und der Betrieb von Ladestationen wird planbar lukrativ.
Unsere THG-förderfähigen Ladelösungen
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