Laufend Geld für den Betrieb von Ladestationen erhalten

THG-Quote und ePrämie nutzen – so funktioniert‘s

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Für die Errichtung von Ladestationen gibt es unterschiedliche Förderprogramme. Zumeist handelt es sich um einmalige Zuschüsse. Darüber hinaus können Ladestromanbieter aber auch laufend Geld erhalten – weil sie mit ihrem Strom helfen, den Treibhausgasausstoß zu senken. Wir erklären, wie dieses Prämiensystem in Deutschland und Österreich funktioniert.

Was ist die THG-Quote und ePrämie?

Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, die CO2-Emissionen, die aus der Verbrennung ihrer fossilen Kraftstoffe resultieren, Jahr für Jahr anteilig zu senken. Man spricht deshalb von einer Treibhausgasminderungsquote. Für die Erfüllung dieser THG-Quote können die sogenannten Quotenverpflichteten (also die Mineralölkonzerne) entweder den biogenen bzw. synthetischen Anteil in ihren Kraftstoffen erhöhen – oder so etwas wie Kompensationszertifikate erwerben. Dabei zahlen sie indirekt über spezialisierte Agenturen an Halter:innen von Elektrofahrzeugen sowie an Betreiber öffentlicher und halböffentlicher Ladestationen jährlich einen gewissen Geldbetrag dafür, dass diese quasi für sie Emissionen im Verkehr einsparen und diesen so indirekt dekarbonisieren. Diese Zahlung nennt man in Deutschland THG-Prämie, in Österreich ePrämie. Und deren Höhe ist nicht zu verachten – schließlich bezahlen die Mineralölproduzenten bei Nichterreichen der Quoten hohe Pönalen für jede zu viel ausgestoßene Tonne Kohlendioxid.

Wie erhalte ich die THG-Prämie bzw. ePrämie für eine Ladestation?

Um als Betreiber einer öffentlichen (z.B. auf einem öffentlichen Parkplatz) oder halböffentlichen (innerhalb gewisser Zeiten öffentlich zugänglich, z.B. bei Hotels, Geschäften oder Arztpraxen) Wallbox von der jährlichen THG- oder ePrämie zu profitieren, muss die betreffende Ladestation

  • in Deutschland beim Umweltbundesamt sowie bei der Bundesnetzagentur,

  • in Österreich beim Umweltbundesamt registriert werden und zudem

  • geeicht, genauer: mess- und eichrechtskonform sein.

Um Anmeldung und Auszahlung kümmern sich spezialisierte Vermittlungsagenturen. Dementsprechend einfach kommt man in den Genuss der THG-Prämie.

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Wie hoch ist die THG-Prämie bzw. ePrämie für eine (halb)öffentliche Ladestation?

Aktuell (Stand: Juli 2023) erhält man als Betreiber(halb)öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland je nach Agentur zwischen 10 und 20 Cent und in Österreich sogar 25,8 Cent pro kWh. An einem mittel- bis hochfrequentierten Ladepunkt kann das zu Summen führen, die die Errichtungskosten deutlich übersteigen:

100 kWh/Tag x 365 Tage = 36.500 kWh x 0,14 Euro = 5.110 Euro pro Jahr und Ladestation (DE)

100 kWh/Tag x 365 Tage = 36.500 kWh x 0,258 Euro = 9.417 Euro pro Jahr und Ladestation (AT)

Dagegen wirken einmalige Förderungen von 600 bis 900 Euro, die bislang für die Errichtung einer Wechselstromladestation bezahlt werden, geradezu verschwindend gering. Obendrein können diese Prämien noch über Jahre ausbezahlt werden. Somit finanziert sich die Investition in eine (halb)öffentliche Ladestation praktisch von selbst.

Welche Ladestation ist förderfähig für die THG-Quote bzw. ePrämie?

Nicht jede Wallbox kommt für die THG- oder ePrämie in Frage. Auf jeden Fall zu beachten ist, dass die verwendete Ladestation konnektiv und für die Abrechnung von kWh geeignet - d.h. mess- und eichrechtskonform - sein muss. Nur so können die kWh-Zahlen auch in Zukunft belastbar erhoben und ausgewertet werden.

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