Neue Ausgabe unsere Magazins "Im Trend"
- IM TREND
- 27.7.2016
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Inhalt
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Im Hinblick auf wirtschaftliche Aspekte kann im Zuge der Anschaffung eines neuen Gerätes die Frage auftauchen, welche Variante die bessere ist: Cash Recycler oder Geldausgabeautomat? Pauschal lässt sich diese nicht so einfach beantworten, denn die Entscheidung für oder gegen eines der beiden Geräte hängt von mehreren Faktoren ab.
Bereits 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, besser bekannt als „European Accessibility Act (EAA)“, erlassen worden. Während die Richtlinie in den unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten verschiedene Namen trägt, in Deutschland beispielsweise heißt sie „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, sind die Herausforderungen für alle Staaten die gleichen: Mit ihr sind viele Fragen aufgetaucht. Denn wie genau die Barrierefreiheit umzusetzen ist, wird in der Verordnung nicht beschrieben. Die Hersteller von Selbstbedienungsautomaten sind verpflichtet, sich mit der EAA-Verordnung zu beschäftigen und Produkte, die den Anforderungen entsprechen, zu entwickeln.