Digital Public Services Newsroom
Aktuelles, News, Pressemeldungen & Veranstaltungen zu unserem KeCity Point
Barrierefreiheit in der SB-Zone
Das Thema Barrierefreiheit ist breit gefächert und geht weit über die Geräte hinaus. Vom Zutritt der SB-Zone bis hin zur digitalen Barrierefreiheit Ihrer Online-Services: Jeder Anwendungsschritt muss barrierefrei zur Verfügung stehen. Lesen Sie in diesem Artikel, was für eine barrierefreie SB-Zone beachtet werden sollte.
"Der Amt-O-Mat wird die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit unserer Dienstleistungen für alle Bürger:innen signifikant verbessern!"
Seit November 2023 ist in Mayen-Koblenz der erste SB-Terminal der KeCity Linie unter dem Projektnamen "Amt-O-Mat" im Einsatz. Fünf weitere werden noch diesen Frühling folgen. Im Interview mit Sonja Gröntgen durften wir erfahren, wie die Herausforderungen in der öffentlichen Verwaltung durch den Einsatz von SB-Systemen gemeistert werden können und wie die Digitalisierung in diesem Bereich gelingt.
KePlus D10 – mehr als nur ein
Non-Cash Terminal
Der KePlus D10 ist weit mehr als nur ein Non-Cash Terminal. Neben bargeldlosen Services im Bankenbereich findet das SB-Gerät auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel in der öffentlichen Verwaltung, Anwendung.
Bürger:innen, die digitale Angebote nicht oder nur wenig nutzen, bekommen diese mit einfach zu bedienenden SB-Terminals näher gebracht. Lesen Sie hier 5 Anwendungsfälle, die mit dem D10 abgewickelt werden können.
Dokumente sicher übergeben: AKDB und KEBA planen Zusammenarbeit
Am Rande der Leitmesse Kommunale in Nürnberg vereinbarten die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und KEBA den Beginn einer strategischen Partnerschaft: Im Bereich Antragstellung über Selbstbedienungssysteme und Dokumentenübergabe zwischen Verwaltung und Bürger:innen gibt es zukünftig kontaktlose und sichere Lösungen.
Digitale Barrierefreiheit: Das bedeutet die EAA-Verordnung für die Selbstbedienung
Bereits 2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, besser bekannt als „European Accessibility Act (EAA)“, erlassen worden. Während die Richtlinie in den unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten verschiedene Namen trägt, in Deutschland beispielsweise heißt sie „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, sind die Herausforderungen für alle Staaten die gleichen: Mit ihr sind viele Fragen aufgetaucht. Denn wie genau die Barrierefreiheit umzusetzen ist, wird in der Verordnung nicht beschrieben. Die Hersteller von Selbstbedienungsautomaten sind verpflichtet, sich mit der EAA-Verordnung zu beschäftigen und Produkte, die den Anforderungen entsprechen, zu entwickeln.
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